Einweisung nach MPBetreibV
Einweisungen nach der Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten (MPBetreibV) werden, soweit gesetzlich erforderlich, durchgeführt, wenn der Kunde/Besteller dies ausdrücklich wünscht. Werden keine Einweisungen vom Kunden/Besteller verlangt, geht die „bonCura direkt“ davon aus, dass eine Einweisung auf dieses oder ein baugleiches Medizinprodukt bereits erfolgt ist. Eine Einweisung wird im Internet (kostenfrei) oder direkt beim Kunden (gegen Schulungsgebühr) durchgeführt.