Batteriegesetz
Unsere Rücknahmepflicht als Händler:
Wir sind als Händler, gesetzlich dazu verpflichtet, Batterien und Akkus, die bei uns gekauft wurden unentgeltlich zurückzunehmen. Bitte nehmen Sie dieses Angebot an und helfen Sie dabei, unsere Umwelt sauber zu halten.
Ihre Rückgabepflicht als Endnutzer:
Batterien und Akkus gehören nicht in den Hausmüll. Seit 1998 verpflichtet das Batteriegesetz alle Endnutzer, verbrauchte Batterien und Akkus ausschließlich über den Handel oder die speziell dafür eingerichteten Sammelstellen zu entsorgen. Falls Sie Ihre Batterien und Akkus an uns zurücksenden möchten, achten Sie bitte darauf, dass die Sendung ausreichend frankiert ist.
Batterien oder Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet. In der Nähe zum Mülltonnensymbol befindet sich die chemische Bezeichnung des Schadstoffes.
Diese Zeichen finden Sie auf schadstoffhaltigen Batterien und Akkus:
Pb = Batterie/Akku enthält mehr als 0,004 Prozent Blei
Cd = Batterie/Akku enthält mehr als 0,002 Prozent Cadmium
Hg = Batterie/Akku enthält mehr als 0,0005 Prozent Quecksilber
Batterie nicht in den Hausmüll
Das Symbol bedeutet: Batterien und Akkus dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden, sondern müssen an den Hersteller/Vertreiber zurückgegeben oder in Sammelstellen entsorgt werden.
14. Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten
Seit dem 24. März 2006 dürfen alte Elektrogeräte nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Die Regelung betrifft alle elektronischen und elektrischen Geräte, von der elektrischen Zahnbürste bis zum Heimsolarium, von der Waschmaschine bis zur Digitalkamera, egal wie alt. Auch Leuchtmittel, Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen gehören dazu. Als Händler sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, Sie über die Entsorgung solcher Geräte zu informieren: Altgeräte sind nicht als unsortierter Abfall zu beseitigen. Sie sind getrennt zu sammeln und über die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme unentgeltlich zu entsorgen oder unentgeltlich an den jeweiligen Hersteller zurück zu geben.
Wir sind als Händler, gesetzlich dazu verpflichtet, Batterien und Akkus, die bei uns gekauft wurden unentgeltlich zurückzunehmen. Bitte nehmen Sie dieses Angebot an und helfen Sie dabei, unsere Umwelt sauber zu halten.
Ihre Rückgabepflicht als Endnutzer:
Batterien und Akkus gehören nicht in den Hausmüll. Seit 1998 verpflichtet das Batteriegesetz alle Endnutzer, verbrauchte Batterien und Akkus ausschließlich über den Handel oder die speziell dafür eingerichteten Sammelstellen zu entsorgen. Falls Sie Ihre Batterien und Akkus an uns zurücksenden möchten, achten Sie bitte darauf, dass die Sendung ausreichend frankiert ist.
Batterien oder Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet. In der Nähe zum Mülltonnensymbol befindet sich die chemische Bezeichnung des Schadstoffes.
Diese Zeichen finden Sie auf schadstoffhaltigen Batterien und Akkus:
Pb = Batterie/Akku enthält mehr als 0,004 Prozent Blei
Cd = Batterie/Akku enthält mehr als 0,002 Prozent Cadmium
Hg = Batterie/Akku enthält mehr als 0,0005 Prozent Quecksilber
Batterie nicht in den Hausmüll
Das Symbol bedeutet: Batterien und Akkus dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden, sondern müssen an den Hersteller/Vertreiber zurückgegeben oder in Sammelstellen entsorgt werden.
14. Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten
Seit dem 24. März 2006 dürfen alte Elektrogeräte nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Die Regelung betrifft alle elektronischen und elektrischen Geräte, von der elektrischen Zahnbürste bis zum Heimsolarium, von der Waschmaschine bis zur Digitalkamera, egal wie alt. Auch Leuchtmittel, Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen gehören dazu. Als Händler sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, Sie über die Entsorgung solcher Geräte zu informieren: Altgeräte sind nicht als unsortierter Abfall zu beseitigen. Sie sind getrennt zu sammeln und über die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme unentgeltlich zu entsorgen oder unentgeltlich an den jeweiligen Hersteller zurück zu geben.